Weiter möchten wir dazu gern ergänzen, dass die Vorgaben aus den geltenden DIN Normen wie z.B. der DIN 10510 - Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen mit Mehrtank-Transportgeschirrspülmaschinen– Hygienische Anforderungen, Verfahrensprüfung und der DIN 10512 - Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen mit Eintank-Geschirrspülmaschinen – Hygienische Anforderungen, Typprüfung entsprechenden Parameter eingehalten werden, speziell die Temperatur von 60 °C in der Spülflotte. Somit sind bei einwandfreiem Betrieb der Geschirrspülmaschine keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Weitere Informationen zum hygienischen Geschirrspülen finden Sie auch online im Praxishandbuch Kapitel 11 - Hygiene vom Arbeitskreis Gewerbliches Geschirrspülen (AK GGS.)
Die Stellungnahme des Robert Koch Instituts besagt darüber hinaus: „Geschirr kann in einem geschlossenen Behältnis zur Spülmaschine transportiert und wie im Krankenhaus üblich gereinigt werden.“ rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html
• Persönliche Schutzausrüstung (PSA) überprüfen
• Spülmaschine: Abdeckung, Sprüh-/Wascharme, Vorhänge (Waschen/Spülen), überprüfen ggf. reinigen und entkalken. Maschine zum gewohnten Level mit Wasser füllen und aufheizen lassen, bis die Spülmaschine betriebsbereit ist.
• Schläuche und Schlauchpumpen überprüfen und bei Bedarf wechseln.
• Frischwassernetztrennung /Netztrennbehälter reinigen, desinfizieren und neu befüllen.